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C – Umsatzsteuer und Verkehrssteuern

Aufsichtsrattätigkeit – grenzüberschreitend

Aufsichtsrattätigkeit – grenzüberschreitend 1.         Allgemeines 95 AktG besagt, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen hat. Gemäß § 86 AktG muss ein Aufsichtsrat zwingend für jede AG bestellt werden. Bei der GmbH regelt § 29 GmbHG die Aufsichtsratspflicht (Stammkapital über EUR 70.000,00 und mehr als 50 Gesellschafter oder Arbeitnehmeranzahl im Durchschnitt höher als 300; einheitliche Leitung […]

Differenzbesteuerung gem § 24 UStG für bestimmte Lieferungen

Differenzbesteuerung gem § 24 UStG für bestimmte Lieferungen 1.         Allgemeines  Die Differenzbesteuerung iSd § 24 UstG steht gemäß Abs 1 für die Lieferung von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen mit Ausnahme von Edelsteinen und Edelmetallen (s. Zollrechtspositionen der kombinierten Nomenklatur) zu, wenn folgende Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind:  Der Unternehmer ist ein […]

Streitbeilegungsgesetz

8. Dezember 2022 Streitbeilegungsgesetz Einleitung Mit dem Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union wurde die EU-Richtlinie im österreichischen Recht umgesetzt. Zweck Diese Gesetzesregelung soll innerhalb der EU eine vereinfachte Handhabung und Beschleunigung von grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten bewirken. Streitbeilegungsgesetz und DBA Normen? Hierzu ist anzumerken, dass das Streitbeilegungsgesetz nur für Staaten der […]

Zuzug

Zuzug Unter Zuzug im steuerlichen Sinn versteht man das Entstehen eines Besteuerungsrechts (-anspruchs) der Republik Österreich. Oftmals ist ein Zuzug mit der Begründung eines Wohnsitzes in Österreich bzw einem physischen Wohnsitzwechsel nach Österreich verbunden. Es kann aber auch bspw durch eine Erbschaft von einer im Ausland ansässigen und dort unbeschränkt steuerpflichtigen Person ein Besteuerungsrecht am […]

Zweitwohnsitzverordnung

Zweitwohnsitzverordnung Die Zweitwohnsitzverordnung, BGBl II Nur 528/2003, ist nur für Zwecke des Einkommensteuergesetzes anwendbar (für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht), nicht aber für sonstige Abgaben. § 1 Abs 1 der Verordnung bestimmt, dass eine inländische Wohnung nur dann die Wirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht entfaltet, wenn diese an mehr als 70 Tagen im Jahr benutzt wird […]